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Parkettschäden und Versicherung

Schäden am Parkett – wer zahlt beim Mieterwechsel?

Parkettschäden in Eigentums- oder Mietwohnungen sind keine Seltenheit. Bereits eine Abnutzung des Parketts über viele Jahre kann dafür sorgen, dass eine Parkettsanierung erforderlich wird. Doch wie wird zwischen kleineren Mängeln, Gebrauchsspuren und richtigen Defekten unterschieden? Und wer bezahlt die Schäden, wenn sie in einer vermieteten Wohnung auftreten? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie auch bei Beschädigungen den Durchblick und die Kontrolle behalten.

Das richtige Vorgehen bei Schäden am Parkett

Ein Schaden entsteht auf Parkettböden schneller als gedacht. Mal ist es ein verschüttetes Glas, mal das nicht ordnungsgemäß angehobene Möbelstück, welches einen großen Kratzer verursacht hat. Auch Verfärbungen aufgrund übermäßiger oder mangelnder Sonneneinstrahlung kann zu einem Problem für das Parkett werden, welches mit einem zusätzlichen Schleifgang zu beheben wäre.

Doch was sollten Sie tun, wenn Sie einen Kratzer oder eine andere Beschädigung entdecken? Um diese Frage zu beantworten, kommt es in der Regel auf die Schwere des jeweiligen Bereichs an. Während ein kleiner Kratzer kaum auffällt und durch das regelmäßige Parkett Schleifen ohnehin entfernt werden kann, sind größere Gebrauchsspuren, Verfärbungen oder Abrieb nicht immer ganz einfach einzuschätzen. Solange die Funktionalität jedoch nicht gefährdet ist, ist keine Eile geboten.

Auch bei Kratzern und kleineren Beschädigungen ist es allerdings entscheidend, nicht ohne die nötige Erfahrung selbst Hand anzulegen. Durch unüberlegte und kreative Maßnahmen kann sich der ein oder andere Schaden noch zusätzlich verstärken, was dann zum größeren Problem für Sie wird. Direkt herbeigeführte Schäden müssen Mieter an dieser Stelle meist selbst zahlen oder ersetzen.

Für diese Mietsachschäden zahlt die Privathaftpflicht

Sollte sich in Ihrem Parkett ein Schaden zeigen, ist in vielen Fällen die Privathaftpflicht der richtige Ansprechpartner. Als Mieter sind Sie in der Regel immer für derartige Fälle versichert, wodurch weder Sie noch der Vermieter direkt aufkommen müssen. Auch wenn direkte Ansprüche auf Schadenersatz von den meisten Versicherungen explizit ausgeschlossen werden, werden Schäden in Hinblick auf die Haftung bei vielen Policen aufgeführt. Doch was übernehmen sie dann konkret?

  • Schäden durch normale Abnutzung
  • Verschleißbedingte Spuren
  • Übermäßige Beanspruchungen
  • Schäden an Glasscheiben
  • Probleme durch Schimmelbefall
  • Defekte an Elektro- und Gasgeräten
  • Schäden an Heizungsanlagen
  • Defekte an Systemen zur Wasseraufbereitung

Da es sich bei einer Mietwohnung gewöhnlich um das Eigentum des Vermieters handelt, der die Wohnung lediglich für den Zeitraum des Mietverhältnisses zur Verfügung stellt, muss der Mieter grundsätzlich für Schäden aufkommen. Meist handelt es sich hierbei jedoch um eine Forderung durch Dritte, für die Sie mit der Privathaftpflicht bestens abgesichert sind. Um das Parkett schleifen zu lassen, entsteht auf diese Weise nicht zwingend ein finanzieller Aufwand für den Mieter.

Gibt es Unterschiede aufgrund der Versicherung?

Grundsätzlich sind die benannten Fälle in jeder Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Ausnahmen kann es aber natürlich immer geben, wenn beispielsweise eine Beschädigung nachweislich mit voller Absicht herbeigeführt wurde. Auch bei übermäßigen Abnutzungen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, können Versicherungen eigene Maßstäbe zur Beurteilung ansetzen. In den meisten Fällen werden die Kosten jedoch übernommen, wodurch kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Informieren Sie sich bei Bedarf am besten vorab noch einmal bei Ihrem Versicherungspartner.

Normale Abnutzung als wichtigster Maßstab

Wie bereits erwähnt, sollte die Abnutzung für eine erfolgreiche Übernahme der Kosten einer möglichen Parkettsanierung natürlich sein. Doch was genau ist eine natürliche Abnutzung? In den meisten Fällen neigt der Parkettboden mit der Zeit dazu, langsam zu vergilben. Gleiches gilt für die Stellen, an denen in der Vergangenheit schwere Möbel standen. Durch die unterschiedliche Stärke der Sonneneinstrahlung ergeben sich mehrere Bereiche, an denen die Abnutzung definiert wird.

Die Haftung des Mieters ist an diesen Stellen nicht erforderlich. Lediglich bei Abnutzungen, die über das als normal definierte Maß hinausgehen, erfordern eine direkte Haftung des Mieters. Dies ist beispielsweise bei aufgequollenem Parkett oder bei sehr tiefen Dellen der Fall. Meist fallen derartige Fehler und Beschädigungen erst beim Auszug aus, wenn es um die Ausbezahlung der Kaution geht. Sollte der Vermieter Zweifel an der Art und Weise der Abnutzung haben, kann er dies zusätzlich überprüfen lassen. Erst wenn sich der Eindruck bestätigt, lässt sich auch der Mieter haftbar machen.

Sollten Parkettschäden selbst behandelt werden?

Um Zeit und Kosten zu sparen, denken viele Eigentümer und Mieter auch über eine eigenständige Beseitigung der Mängel nach. Besonders bei den Aufgaben rund um das Parkett Schleifen ist jedoch Vorsicht geboten. Die Arbeit eines ausgewiesenen Profis ist meist die sicherere Wahl, um das Parkett zu schonen und gleichzeitig vom perfekten Ergebnis profitieren zu können. Dennoch gibt es je nach Umfang des Schadens Unterschiede, die bei der Behandlung von Parkettschäden zu beachten sind:

Kleine Kratzer

Etwas schwieriger zu beseitigen sind Druckstellen, die sich mit der Zeit am Boden herausbilden können. Um auch ohne Experten auszukommen, kann der Boden mithilfe von Wasser und Hitze wieder in die gewünschte Position gebracht werden. In Verbindung mit heißem Wasser quillt der Parkettboden an der Druckstelle auf, wodurch auch die Felle verschwindet. Sollte Ihr Parkett jedoch versiegelt sein, ist die professionelle Behandlung des Bodens die für Sie sicherste Wahl.

Druckstellen

Sollte es sich beim vorhandenen Schaden im Parkett lediglich um einen kleinen Kratzer handeln, lässt sich dieser in der Regel mit dem geeigneten Hartwachs wieder auffüllen. Das Material ist in allen erdenklichen Farben erhältlich, um keine Unterschiede zur Färbung des Parketts zu haben. Selbst Maserungen können vollständig nachgebildet werden. Wer allerdings mit kleinen Kratzern leben kann, sollte besser auf die nächste Sanierung warten und das Parkett schleifen lassen.

Größere Schäden

Wer professionell Parkett abschleifen kann, ist auch bei größeren Schäden auf der sicheren Seite. Falls Sie jedoch kein Schleifgerät zur Hand haben, sollten Sie sich bei einem erfahrenen und geschulten Experten melden. Dieser kann ihr Parkett schleifen und den Schaden beseitigen. Solange es sich bei der vorhandenen Beschädigung lediglich um eine natürliche und mit der Zeit entstandene Abnutzung handelt, wird die Durchführung von der Versicherung übernommen.

Parkett schleifen als kostspielige Schönheitsreparatur?

Der Begriff Schönheitsreparatur umfasst in der Regel nur Maßnahmen, die zur Funktionalität des behandelten Gegenstands nicht erforderlich sind. Sollte es nur um oberflächliche und kaum erwähnenswerte Stellen gehen, kann die Pflege des Parketts durchaus zu den Schönheitsreparaturen zählen. Handelt es sich jedoch um den Ausgleich der zeitlichen Nutzung, kann hiervon keine Rede sein. Wer sein Parkett schleifen lassen möchte, tut dies meist nicht nur aus ästhetischen Gründen.

Doch wo liegt der Übergang zwischen Schönheitsreparatur und erforderlicher Maßnahme? Wie bereits erwähnt, sind kleine und oberflächliche Kratzerbehandlungen nicht zwingend erforderlich. Gleiches gilt beispielsweise für den Ersatz ganzer Parkettdielen, wenn diese auch durch das Schleifen noch in den gewünschten Zustand gebracht werden können.

Große Wasserflecken und ähnliche Verunreinigungen gehören hingegen nicht in den Bereich der Schönheitsreparaturen. Dies gilt auch für alle weiteren Maßnahmen, die eine Parkettsanierung erforderlich machen und nicht als separate Leistung durchgeführt werden können. Maßnahmen zur Parkettpflege und Instandsetzung, die sich nur auf eine einzelne Stelle beziehen, sind ebenfalls nicht empfehlenswert. Sie führen zu einer unterschiedlichen Wirkung und stören den Gesamteindruck.

Teilweises Abschleifen als Kompromiss mit dem Vermieter

Im Gegensatz zur teilweisen Sanierung kann das Abschleifen von bestimmten Stellen durchaus geeignet sein. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn nur ein einzelner Bereich den Schaden ausmacht und somit auch die Einzelmaßnahme zum Erfolg führt. Aus Sicht des Vermieters sind allerdings Maßnahmen, die das Problem nicht vollständig lösen, meist keine geeignete Option.

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Sollten Sie jedoch noch länger in der Mietwohnung leben wollen, kann das teilweise Abschleifen als Kompromiss genutzt werden. Hierbei kalkuliert der Vermieter bereits, dass das Parkett bei einem Wechsel des Mieters ohnehin vollständig geschliffen werden muss. Die Sanierung eines kleineren Bereich spart somit Kosten und Aufwand. Denken Sie aber dennoch daran, dass eine übergangslose Parkettsanierung nur dann möglich wird, wenn Sie alle Bereiche des Parketts schleifen lassen.

Abnutzungen sind natürlich – so pflegen Sie Ihr Parkett

Auch wenn die klassische Abnutzung des Parketts nur schwer zu vermeiden ist, können Sie die Böden ohne viel Aufwand komfortabler und vor allem langlebiger gestalten. Die Parkettpflege ist für Haushalte mit eigenen Parkettböden von höchster Bedeutung, unabhängig von Mietverhältnis oder Eigentum. Um eine vollständige Parkettsanierung und die damit verbundenen Kosten möglichst lange zu vermeiden, sind die folgenden Tipps und Hinweise eine gute Lösung für die tägliche Pflege:

  • Nutzen Sie Untersetzer für Möbel, um Kratzer zu vermeiden.
  • Wischen Sie auch gut versiegeltes Parkett regelmäßig feucht ab.
  • Arbeiten Sie mit Pflegeölen, um den Boden zu schonen.
  • Fegen Sie das Parkett regelmäßig und entfernen Sie Schuttteilchen.
  • Lassen Sie nur dann Ihr Parkett schleifen, wenn es nötig ist.
  • Gehen Sie möglichst direkt gegen neue Flecken vor.

Jeder kleine Kiesel, der über die Parkettoberfläche bewegt wird, kann einen Schaden verursachen. Während der kleine Kratzer auf den ersten Blick unbedeutend ist, summieren sich die vielen einzelnen Kratzer bis hin zu einer deutlich früheren Parkettsanierung. Durch die regelmäßige und intensive Reinigung des Bodens vermeiden Sie, dass Sie das Parkett häufiger schleifen lassen müssen.

Professionell Parkett schleifen lassen und Schäden vermeiden!

Mit einer professionellen Parkettsanierung gehen Sie am besten gegen eine Vielzahl kleinerer Schäden und Verunreinigungen vor. Solange es sich hierbei um eine natürliche Abnutzung handelt, wird die Versicherung für alle Kosten aufkommen. In Verbindung mit einer durchdachten und regelmäßigen Pflege schützen Sie sich vor häufigem Parkett Schleifen. Dies erhöht die Langlebigkeit des Bodens, steigert dessen Qualität und sorgt für den gewünschten Komfort im Wohnalltag.

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